zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§§ 90, 91

Ingmar Vinzenz

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines Verfahren
110
II.
Aufhebung einer Adoption
11, 12

I. Allgemeines Verfahren

1

§ 90 Abs 1 regelt, dass das minderjährige Kind und der Kinder- und Jugendhilfeträger vor Bewilligung der Adoption zu hören sind. Diese Bestimmung bleibt jedoch im Anwendungsbereich des ABGB inhaltlich hinter der materiellrechtlichen Regelung der Anhörungsrechte nach § 196 Abs 1 ABGB zurück, der folgenden Personen ein Anhörungsrecht einräumt:

  • Dem nicht entscheidungsfähigen minderjährigen Wahlkind (Z 1),

  • den Eltern des volljährigen Wahlkindes (Z 2),

  • den Pflegeeltern oder dem Leiter des Heimes, in dem sich das Wahlkind befindet (Z 3) sowie

  • dem Kinder- und Jugendhilfeträger (Z 4).

2

Darüber hinaus sind nach der Rsp die leiblichen Kinder des Annehmenden anhörungsberechtigt, da ihnen nach § 2 Abs 1 Z 3 Parteistellung zukommt. Dieses Recht ist auf die Wahrung der Interessen der Kinder beschrä...

Daten werden geladen...