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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 88 Inkognitoadoption

Ingmar Vinzenz

1

Die Inkognitoadoption ist dadurch gekennzeichnet, dass die Vertragsteile durch übereinstimmenden Antrag die Bewilligung der Annahme eines minderjährigen Wahlkindes von der Bedingung abhängig machen, dass alle oder einzelne der Zustimmungs- und Anhörungsberechtigten mit Ausnahme des Kinder- und Jugendhilfeträgers auf die Mitteilung des Namens und des Wohnorts des Annehmenden und auf die Zustellung des Bewilligungsbeschlusses verzichten (Abs 1). Bei Erwachsenen kommt eine Inkognitoadoption nicht in Betracht.

2

Zweck der Inkognitoadoption ist, das Wahlkind einem allfälligen störenden Einfluss leiblicher Verwandter zu entziehen. Den zustimmungsberechtigten leiblichen Eltern, die auf die Mitteilung der Daten der Annehmenden verzichtet haben, steht daher kein Recht auf Auskunft und Einsicht in den Adoptionsakt zu. Um den Zweck d...

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