AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 82 Besondere Verfahrensbestimmungen in Abstammungsverfahren
Literatur
Fischer-Czermak, Einsichts- und Urteilsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit, NZ 2004, 302; Gitschthaler, Scheinvaterregress – Bereicherung oder Schadenersatz? EF-Z 2009, 129; Lurger/Tscherner, Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Unterhaltsregressverfahren, JBl 2009, 205; Rechberger/Oberhammer, Der Staatsanwalt als Kläger im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren, ÖJZ 1996, 41; Simotta, Zur geplanten Neuregelung des Abstammungsverfahrens im neuen AußStrG, NZ 2001, 81; dies, Das neue Abstammungsrecht, ÖA 2004, 175; dies, Die Neuregelung der Bestreitung der Ehelichkeit eines Kindes nach österreichischem Recht, in FS Schlosser (2005) 901; Stabentheiner, Kindesunterhalt und Verfahrenshilfe, EF-Z 2006, 9; Weber, Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Unterhaltsvorschuss- und Kindesunterhaltsverfahren? Zak 2013, 207; Weitzenböck, Das neue materielle und formelle Recht der Abstammung und der Adoption – ein Überblick, ÖStA 2005, 68 und 84.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Das Abstammungsverfahren | ||
A. | Ziel und Zweck | ||
B. | Materielles Recht | ||
C. | Zuständigkeit | ||
D. | Antragsbedürftigkeit | ||
II. | Parteien im Abstammungsverfahren | ||
A. | Formelle Parteistellu... |