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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 80 Exekution

Stefan Albiez

Übersicht der Kommentierung


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I.
Vollstreckung von Entscheidungen
A.
Abgrenzung zu § 79
1
B.
Pauschalverweis auf die EO
24
II.
Einstweiliger Rechtsschutz
A.
Allgemeines zu einstweiligen Verfügungen
58
B.
Einstweilige Verfügungen im Verfahren außer Streit
1.
Außerstreitige Sicherungsmittel gemäß EO
9, 10
2.
Außerstreitige Sicherungsmittel aus Sonderbestimmungen
a)
§ 110 Abs 2
b)
§ 131g Abs 1
c)

I. Vollstreckung von Entscheidungen

A. Abgrenzung zu § 79

1

§ 80 regelt die Durchsetzung von im Verfahren außer Streitsachen ergangenen Entscheidungen. Demgegenüber betrifft § 79 die Durchsetzung von verfahrensinternen Verfügungen gegenüber einem Verfahrensbeteiligten.

B. Pauschalverweis auf die EO

2

Aufgrund des Pauschalverweises des § 80 auf die Bestimmungen der EO sind im Verfahren außer Streitsachen ergangene Entscheidungen stets nach den Vorgaben der EO zu vollstrecken, sofern Sonderbestimmungen nichts Abweichendes vorsehen.

3

Eine abweichende Regelung enthält etwa § 110 Abs 2, wonach eine Durchsetzung von Regelungen der Obsorge od...

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