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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 72 Zulässigkeit des Abänderungsantrags

Birgit Schneider

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1, 2
II.
Subsidiarität des Abänderungsantrags
36
III.
Ausschluss des Abänderungsantrags
79

I. Allgemeines

1

Das AußStrG hat im Vergleich zur alten Rechtslage eine Rechtsschutzlücke geschlossen und die Möglichkeit eines Abänderungsantrags geschaffen. Damit wurde ein Rechtsbehelf eingeführt, der im Wesentlichen Nichtigkeits- und Wiederaufnahmsklage nachgebildet ist. Jedoch ist die Möglichkeit eines Abänderungsantrags durch die allgemeinen Voraussetzungen in § 72 eingeschränkt. Hinzu kommt der Ausschluss bei diversen besonderen Verfahrensarten. Eine amtswegige Abänderung ist nicht vorgesehen.

2

Allgemein gibt es einen Abänderungsantrag nur dann, wenn das Ausgangsverfahren ein Außerstreitverfahren ist. War das Ausgangsverfahren ein streitiger Zivilprozess, scheidet ein Abänderungsantrag nach § ...

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