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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 4

Bernhard Motal

Übersicht der Kommentierung


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I.
Überblick
1, 2
II.
Vertretungsfreiheit (Abs 1)
A.
Verfahren in erster Instanz
310
B.
Verfahren in zweiter und dritter Instanz
1115
III.
Auftrag zur Bestellung eines Bevollmächtigten und Bestellung eines Postulationskurators (Abs 2)
1630
IV.
Dolmetsch für die Gebärdensprache (Abs 3)
3133

I. Überblick

1

§ 4 Abs 1 legt die grundsätzliche Vertretungsfreiheit in erster Instanz fest. In zweiter Instanz (im Rekursverfahren) gilt relative Anwaltspflicht. Abs 2 regelt einen Fall der Postulationsunfähigkeit, nämlich jenen, dass sich die Partei weder schriftlich noch mündlich verständlich auszudrücken vermag. Abs 3 erklärt § 73a ZPO über den Gebärdensprachdolmetscher sinngemäß für anwendbar.

2

Entstehungsgeschichte: Abs 3 enthielt ursprünglich eine § 185 Abs 1a ZPO aF praktisch wortgleiche Regelung. Der in § 185 Abs 1a ZPO aF vorgesehene Anspruch auf Gewährung eines Gebärdensprachdolmetschers wurde mit der ZVN 2009 in erweiterter Form in § 73a ZPO verankert. Für das AußStrG erfolgte die Anpassung an die ZPO (s...

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