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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 53 Entscheidungsgrundlagen

Bernhard Motal/Andreas Krist

Übersicht der Kommentierung


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I.
Entscheidungsgrundlage
13
II.
Aktenwidrigkeit
4

I. Entscheidungsgrundlage

1

Die Entscheidungsgrundlagen des Rekursgerichts bilden zunächst die Erhebungsergebnisse und Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts. Erfolgte eine Ergänzung oder Berichtigung der Erhebungsergebnisse und Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts (durch das Rekursverfahren), sind diese für die Rechtmittelentscheidung zu berücksichtigen. Vorbild der Bestimmung ist § 498 Abs 1 ZPO.

2

Eine Tatsachenfeststellung liegt auch dann vor, wenn etwas nicht festgestellt werden konnte oder wenn eine Partei eine Tatsache nicht bewiesen hat. Durch die Bestimmung ist keine Aussage darüber getroffen, ob und inwieweit das Rekursgericht veranlasst ist, von Amts wegen Beweise zu ergänzen. Dies ergibt sich aus den Bestimmungen zur Verfahrensergänzung und ‑wiederholung nach den § 55, 57 und 58.

3

Kommt das Rekursgericht nicht zu einer bestätigenden Entscheidung, hat es unter Bedachtnahme auf die gestellten Rekursanträge so zu entscheiden, wie das Erstgericht hätte entscheiden sollen, ohne dass hierbei auf seither eingetretene Umstände Bedacht genommen werden könnte. Sohin ist auf...

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