TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 52 Verfahren vor dem Rekursgericht

Bernhard Motal/Andreas Krist

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Mündliche Verhandlung/Äußerungsmöglichkeit
26
III.
Unmittelbarkeitsgrundsatz
712

I. Allgemeines

1

Das Rekursgericht hat grundsätzlich in der Sache selbst zu entscheiden (Vorrang der Sacherledigung ). Die Verfahrenserledigung durch einen Aufhebungsbeschluss soll die Ausnahme bilden. Auf das Rechtsmittelverfahren sind die Bestimmungen des allgemeinen Teils anzuwenden, soweit im Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet wird. Diesbezüglich kann auf die Bestimmungen betreffend die Beweise und die Beweisaufnahme (§§ 31 ff) verwiesen werden, die sowohl im erstinstanzlichen, als auch im zweitinstanzlichen Verfahren gelten; für...

Daten werden geladen...