AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 49 Zulässigkeit von Neuerungen
Literatur
Fasching, Zur Zulässigkeit von Neuerungen in Rechtsmitteln des außerstreitigen Verfahrens, ÖJZ 1956, 310; Fucik, Das Neuerungsverbot im Zivilgerichtsverfahrensrecht, ÖJZ 1992, 425; Fucik, Zum Pflegschaftsverfahren im neuen Außerstreitgesetz, in: Das neue Außerstreitverfahren – Texte und Strukturen, Schriftenreihe des BMJ 88 (1997) 167; Fucik, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, ÖJZ 2009, 53; Fucik, Das Neuerungsverbot im Verfahren außer Streitsachen, ÖJZ 2010, 483; Jelinek, Rechtsstaatlichkeit und Rechtsfürsorge, in Rechberger, Außerstreitverfahren zwischen 1854 und 2005, LBI XXIX (2006) 1; Klicka, Zum Gutachten über den Diskussionsentwurf „Allgemeiner Teil des Außerstreitgesetzes“, in: Das neue Außerstreitverfahren – Texte und Strukturen (Richterwoche 1997), Schriftenreihe des BMJ 88 (1997) 51; Kloiber, Das neue Außerstreitgesetz und seine Säumnisbestimmung, in BMJ, in FS Hopf (2007) 95; Posani, Kindeswohl und Grenzen richterlicher Prüfungsbefugnisse – Zugleich eine Besprechung von 10 Ob 54/10d, ÖJZ 2011/48, 445.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Zeitpunkt der Geltendmachung | ||
III. | Kein Eingriff in Teilrechtskraft (Abs 1) | ||
IV. | Nova Reperta (Abs 2) | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Verschulden | 10–... |