AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 48 Rekursbeantwortung
Literatur
Ballon, Vorschläge zur Reform des Außerstreitverfahrens (allgemeiner Teil) unter Berücksichtigung des AVG und des Entwurfs einer Verfahrensordnung für die freiwillige Gerichtsbarkeit, in Kralik/Rechberger, Vorschläge zur Reform des Außerstreitverfahrens, LBI VI (1996) 82; Fucik, Rechtliches Gehör im Verfahren außer Streitsachen, ÖJZ 2012, 891; Mayr, Die Anfechtbarkeit von Beschlüssen nach § 40a JN, NZ 2014, 224; Simotta, Das Vergreifen in der Verfahrensart und seine Folgen (§ 40a JN), in FS Fasching (19988) 463.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Zweiseitigkeit des Rekurses | ||
A. | Entscheidungen über die Sache | ||
B. | Kostenentscheidungen | ||
C. | Selbststattgebung | ||
D. | Rechtliches Gehör | ||
III. | Einseitigkeit des Rekurses | ||
IV. | Teleologische Reduktion | ||
V. | Unzulässige oder verspätete Rekurse | ||
VI. | Exkurs: Revisionsrekursbeantwortung | ||
VII. | Rekursbeantwortungsfrist | ||
VIII. | Form und Inhalt | ||
IX. | Verständigung |
I. Allgemeines
1
Die Bestimmung trägt dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs und dem Prinzip der Waffengleichheit Rechnung, indem sie – verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend – für jene Verfahren, in denen über zivilrechtliche Ansprüche (Art 6 EMRK) abgesprochen wird, die Zustellung des Rekur...