TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 46 Rekursfrist

Bernhard Motal/Andreas Krist

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Rechtsmittelfrist
A.
Dauer der Frist (Abs 1 Satz 1)
27
B.
Fristenlauf
1.
Aktenkundige Parteien (Abs 1 Satz 1)
812
2.
Nicht aktenkundige Parteien (Abs 2)
1318
3.
Amts- oder Legalparteien
C.
Fristenberechnung
2023
III.
Verspäteter Rekurs
2427

I. Allgemeines

1

§ 46 Abs 1 regelt Beginn und Dauer der Rekursfrist. Abs 2 enthält eine Spezialregelung für den Beginn des Fristenlaufs gegenüber nicht aktenkundigen Parteien. Die korrespondierende Regelung für die – nicht in jedem Fall vorgesehene – Rekursbeantwortung enthält § 48 Abs 2, jene für de...

Daten werden geladen...