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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 33

Birgit Schneider

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Notorische Tatsachen
26
III.
Zugestandene und unbedenkliche Tatsachen
710
IV.
Präklusion von Vorbringen
1118

I. Allgemeines

1

§ 33 regelt drei verschiedene Fragen aus dem Beweisrecht: Erstens enthält Abs 1 eine Bestimmung zum Umgang mit offenkundigen Tatsachen. Zweitens wird eine besondere Regelung in Hinblick auf unbestrittene und unbedenkliche Tatsachen geschaffen. Für diese Tatsachen besteht eine Beweiserleichterung dahin, dass das Gericht von einer Beweisaufnahme absehen kann. Drittens wird in § 33 Abs 2 die Möglichkeit der Präklusion von Tatsachenvorbringen und Beweisaufnahmen geschaffen. Die Voraussetzungen dafür sind relativ eng gesteckt. Hintergrund der im Vergleich zur ZPO differenzierten Bestimmung liegt im Untersuchungsgrundsatz, d...

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