AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 31 Beweisverfahren
Literatur
Fucik, Mittelbare Beweisaufnahme im Zivilverfahren, ÖJZ 2010/9, 52; Rechberger, Bemerkungen zum Allgemeinen Teil des Ministerialentwurfs für ein Außerstreitgesetz 2000, NZ 2001, 60; Reiter, Das „lösungsorientierte Sachverständigengutachten“ in Obsorge- und Besuchsrechtsangelegenheiten aus zivilverfahrensrechtlicher Sicht, FamZ 2006, 257; Schneider, Pflegschaftsverfahren – effizient geführt, EF-Z 2018/29, 58; Zangl, Das neue Außerstreitverfahren, ÖJZ 1005/7, 121.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Unbeschränktheit der Beweismittel | ||
III. | Amtswegige Beweisaufnahme | ||
A. | Keine Bindung an Beweisanträge der Parteien | ||
B. | Beweisaufnahme bei gesetzlichen Vermutungen | ||
IV. | Besonderheiten beim Sachverständigenbeweis | ||
V. | Beweisaufnahme außerhalb der mündlichen Verhandlung | ||
VI. | Zwangsmittel gegen Parteien | ||
VII. | Unmittelbarkeitsgrundsatz |
I. Allgemeines
1
In § 35 wird zwar weitgehend auf das Beweisverfahren der ZPO verwiesen und dessen sinngemäße Anwendung im Außerstreitverfahren angeordnet. Sonderbestimmungen bzw Abweichungen des allgemeinen Teils des Beweisrechts enthalten die § 31 ff.
2
§ 31 enthält Besonderheiten des Beweisverfahrens im Außerstreitverfahren. Diese stehen insb in Zusamme...