AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 30 Vergleich
Literatur
Maurer, Ein Plädoyer für den Vergleich, RZ 1980, 260; Metzler, Die Anerkennung des Erbrechts, ÖJZ 2006/31, 515; Rechberger/Hackl, Gütliche Streitbeilegung im Kartellverfahren? Jahrbuch Kartellrecht 2010, 89; Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht17 (2010); Steinbach/Kühnert, Ein neues Vergleichsverfahren in Kartellsachen (Settlement Procedure), ecolex 2008, 441.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Allgemeines | ||
II. | Verfahrensrechtliche Voraussetzungen | ||
A. | Sachliche Verfahrensvoraussetzungen | ||
B. | Persönliche Voraussetzungen | ||
III. | Gegenstand und Inhalt eines Vergleichs | ||
A. | Parteien des Vergleichs | ||
B. | Bedingungen im Vergleich | ||
C. | Umfang des Vergleichs | ||
D. | Verfügungsbefugnis der Parteien | ||
IV. | Form | ||
V. | Wirkungen des Vergleichs | ||
VI. | Geltendmachung von Mängeln | ||
A. | Rechtsnatur des Vergleichs | ||
B. | Formelle Mängel | ||
C. | Materielle Mängel | ||
VII. | Neuerliche Geltendmachung des Anspruchs | ||
VIII. | Prätorischer Vergleich |
I. Allgemeines
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Der Vergleich ist ein „anzustrebendes Verfahrensergebnis“. Das kommt bereits in § 13 Abs 3 zum Ausdruck, wonach das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken hat. Die konkrete verfahrensrechtliche Regelung über den Ver...