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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 28 Ruhen des Verfahrens

Birgit Schneider

Übersicht der Kommentierung


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I.
Allgemeines
16
II.
Ruhensvereinbarung
714
III.
Ruhen durch Säumnis
1518
IV.
Wirkungen des Ruhens
1924
V.
Fortsetzung des Verfahrens
2532
VI.
Anfechtbarkeit von Beschlüssen

I. Allgemeines

1

Der Gesetzgeber hat ein praktisches Bedürfnis nach einem Verfahrensstillstand kraft Ruhens erkannt. Dahinter steht die Überlegung, dass der Streit gütlich bereinigt werden soll, was insb im Außerstreitverfahren ermöglicht werden soll. Gleichzeitig ist ein Ruhen aufgrund des spezifischen Verfahrensgegenstands in bestimmten amtswegig einzuleitenden Verfahren unpassend. Beim Ruhen wurde daher eine Regelung geschaffen, die den verschiedenen Anliegen...

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