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Verweijen/Schneider, AußStrG

AußStrG | Außerstreitgesetz

Kommentar

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3627-6

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Dokumentvorschau
Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz

§ 26

Birgit Schneider

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Allgemeines
1
II.
Gerichtshandlungen
A.
Allgemeines
24
B.
Dringend gebotene Handlungen
58
C.
Keine der Entscheidung vorgreifende Handlungen
9, 10
D.
Entscheidungen
1117
E.
Die Unterbrechung betreffende Entscheidungen
III.
Parteihandlungen
A.
Grundsatz der Unwirksamkeit
19, 20
B.
Keine der Entscheidung vorgreifende Handlungen
C.
Vom Gericht aufgetragene Handlungen
2224
D.
Verfahrensbeendende Handlungen
2528
IV.
Zustellung und Fristenlauf
2936
V.
Fortsetzung des Verfahrens
A.
Erfordernis eines Beschlusses
B.
Wegfall des Unterbrechungsgrundes
3840
C.
Fortsetzung auf Antrag
4143
D.
Fortsetzung von Amts wegen
4452
VI.
Rechtsmittel
5356

I. Allgemeines

1

§ 26 behandelt die Wirkungen der Unterbrechung, mit der es zu einem Stillstand des Verfahrens kommt. Sie betreffen insb die Zulässigkeit von Verfahrenshandlungen der Parteien und des Gerichts sowie die Frage des Fristenlaufs. Darüber hinaus enthält § 26 Regelungen über die Fortsetzung des Verfahrens.

II. Gerichtshandlungen

A. Allgemeines

2

Gerichtshandlungen sind während der Unterbrechung des Verfahrens im Grundsatz ebenso wenig zulässig wie Parteihandlungen. Davon bestehen jedoch verschiedene Ausnahmen. Diese sind ganz unterschiedlich ausgesta...

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