AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 17 Säumnisfolgen
Literatur
Höllwerth, Die Säumnis nach § 17 AußStrG im Licht der Rechtsprechung, EF-Z 2012/33, 52; Höllwerth, § 17 AußStrG – der Verfahrensbeschleuniger, in FS Simotta (2012) 227; Jelinek, Überlegungen zur Reform des Außerstreitverfahrens, NZ 1984, 100; Kloiber, Das neue Außerstreitgesetz und seine Säumnisbestimmung, in FS Hopf (2007) 95; Kodek/Nowotny, Das neue Außerstreitgesetz und das Verfahren vor dem Firmenbuchgericht, NZ 2004, 257; Mosser, Das neue Außerstreitgesetz – Allgemeine Bestimmungen (Teil 1), ecolex 2004, 836; Neumayr, Unterhaltsvorschuss neu, ÖJZ 2010/20, 164; Rechberger, Bemerkungen zum Allgemeinen Teil des Ministerialentwurfs für ein Außerstreitgesetz 2000, NZ 2001, 60; Schneider, Die unvorhergesehene Kollision von Tagsatzungen, EF-Z 2016/84, 177; Schneider, Pflegschaftsverfahren – effizient geführt, EF-Z 2018/29, 58; Würth, Was ist neu am neuen wohnrechtlichen Außerstreitverfahren? wobl 2004, 319; Zangl, Das neue Außerstreitverfahren, ÖJZ 2005/7, 121.
Übersicht der Kommentierung
Tabelle in neuem Fenster öffnen
I. | Allgemeines | ||
II. | Anwendungsvoraussetzungen | ||
III. | Verhältnis zum Untersuchungsgrundsatz | ||
IV. | Aufforderung des Gerichts | ||
A. | Allgemeines | ||
B. | Antrag einer Partei/Inhalt von Erhebungen | ||
C. | Zustellung | ||
D. | Fristsetzung/Ladung | ||
E. | Rechtsfolgenhinweis | ||
F. | Rechtsmittelausschluss | ||
V. |
In § 17 wird im Interesse eines