Verweijen/Schneider, AußStrG
AußStrG | Außerstreitgesetz
Kommentar
1. Aufl. 2019
ISBN: 978-3-7073-3627-6
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Verweijen/Schneider, AußStrG - AußStrG | Außerstreitgesetz
§ 208 Vollziehung
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Diese Bestimmung weist den Vollzug des AußStrG verfassungsgemäß dem Justizminister zu.