AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 207e Inkrafttreten und Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 75/2009
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Die Änderungen wurden durch das Familienrechts-Änderungsgesetz 2009 eingeführt und betreffen die Anerkennung ausländischer Entscheidungen über die Annahme an Kindes statt.