AußStrG | Außerstreitgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 207b Übergangsbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. 164/2005
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Mit dem BRÄG 2006 wurden die § 187–190 einmal geändert. Diese Änderung sollte am in Kraft treten. Im Hinblick auf die technischen Anforderungen wurde deren Inkrafttreten aber mit dem BRÄG 2008 um zwei Jahre verschoben, sodass sie im in Kraft traten.