AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 12b Sonstige Schlüsselkräfte und Studienabsolventen
Literatur:
Aubauer/Rosenmayr, Die Rot-Weiß-Rot-Karte, taxlex 2011, 186; Bichl/Schmid/Szymanski, Im Hamsterrad der Fremdengesetzgebung, migralex 2011, 49; Gerhartl, Aktuelle Entwicklungen im Ausländerbeschäftigungsrecht, ASoK 2019, 57; Gerhartl, Kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell: Novellierung des AuslBG, ZAS 2011, 200; Gerhartl/Nadlinger, Die Öffnung des Arbeitsmarktes (ASoK-spezial, 2011); Peyrl, Die Neuordnung der Arbeitskräftemigration nach Österreich, DRdA 2011, 476; Ritzberger-Moser, Neues aus der Gesetzgebung 2011, ZAS 2012, 107.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Sonstige Schlüsselkräfte | ||
A. | Grundsätzliches | ||
B. | Qualifikation | ||
C. | Sonstige Voraussetzungen | ||
D. | Verfahren | ||
II. | Studienabsolventen | ||
A. | Voraussetzungen | ||
B. | Verfahren |
I. Sonstige Schlüsselkräfte
A. Grundsätzliches
1
Ausländer, die aufgrund ihrer Qualifikationen eine Stelle als Schlüsselkraft in einem Unternehmen einnehmen sollen, können bei Vorliegen eines konkreten Jobangebots eine Rot-Weiß-Rot-Karte beantragen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Das Unternehmen zahlt mindestens:
–für über 30-Jährige: 3.132 Euro (2019) brutto pro Monat zuzüglich Sonderzahlunge...