AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 9 Widerruf
Literatur:
Klein, Der Widerruf der Beschäftigungsbewilligung (§ 9 Ausländerbeschäftigungsgesetz) aus arbeitsrechtlicher Sicht, DRdA 1976, 5; Trattner, Widerruf von Beschäftigungsbewilligungen, ASoK 2000, 191.
Übersicht der Kommentierung
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I. Widerrufsgründe
A. Zwingende Gründe
1
§ 9 regelt den Widerruf einer Beschäftigungsbewilligung bzw Entsendebewilligung. Bei Vorliegen der im § 9 Abs 1 angeführten Umstände ist der Widerruf zwingend vorzunehmen. Der Tatbestand ist dann erfüllt, wenn der Antragsteller (vgl § 19 Abs 1 und 3) die Behörde durch unrichtige Angaben von wesentlicher Bedeutung oder durch Verschweigung von für die Entscheidung wesentlichen Angaben wissentlich irregeführt hat.
2
Als wesentlich sind solche Angaben zu betrachten, die, sofern sie bekannt gewesen wären, eine andere Entscheidung herbeigeführt hätten. Vor allem unrichtige Angaben über Lohn- und Arbeitsbedingungen, bewilligungsrelevante Qualifikationen des Ausländers oder betriebliche Notwendigkeiten kommen dafür infrage. Dazu gehören auch unrichtige Angaben im Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Saisoniers oder Erntehelfer (§ 5) bezüglich der Zurv...