AuslBG | Ausländerbeschäftigungsgesetz
1. Aufl. 2019
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§ 20b Vorläufige Berechtigung zur Beschäftigungsaufnahme
Literatur:
Brodil, Kündigungsanfechtung und Ausländerbeschäftigung, ZAS 1996, 181; Dirschmied, Der Entschädigungsanspruch des ausländischen Arbeitnehmers bei unerlaubter Beschäftigung, in FS Schnorr (1988) 35; Gerhartl, Weiterbeschäftigung eines Ausländers nach Nichtigerklärung der Ehe, RdW 2009, 90; Klein, Der Widerruf der Beschäftigungsbewilligung (§ 9 Ausländerbeschäftigungsgesetz) aus arbeitsrechtlicher Sicht, DRdA 1976, 5; Löschnigg, Zur Beendigung und Nichtigkeit von Arbeitsverhältnisses mit Ausländer, in FS Schwarz (1991) 107; Trattner, Auslaufen der Beschäftigungsbewilligung bzw des Befreiungsscheines, ASoK 2003, 159; Trattner, Widerruf von Beschäftigungsbewilligungen, ASoK 2000, 191; Wachter, Arbeitsverhältnis eines Ausländers und Ablauf der Beschäftigungsdauer, DRdA 1979, 187.
Übersicht der Kommentierung
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I. | Grundsätzliches | |
II. | Bescheinigung zur Beschäftigungsaufnahme | |
III. | Ablehnung der Beschäftigungsbewilligung |
I. Grundsätzliches
1
§ 20b regelt die vorläufige Berechtigung zur Aufnahme einer Beschäftigung. Der praktische Anwendungsbereich der Bestimmung beschränkt sich auf Anträge auf Beschäftigungsbewilligung für neue EU-Bürger, die dem Übergangsregime...