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Immobiliengesellschaften als sogenannte „Shell Companies“?
Die Unshell-Richtlinie und Immobiliengesellschaften
Am veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von Briefkastengesellschaften für steuerliche Zwecke. Die vorgeschlagene Definition einer „shell company“ sieht einen mehrstufigen Substanztest vor. Wird dieser nicht erfüllt, drohen weitreichende steuerliche Konsequenzen. Der Anwendungsbereich ist sehr weitgehend und umfasst ua auch Gesellschaften, die Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (sogenannte Immobiliengesellschaften) erzielen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die geplanten Regelungen.
1. Überblick
Am veröffentlichte die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Mitteilung über die Unternehmensbesteuerung des 21. Jahrhunderts ihr Maßnahmenpaket zur Sicherung einer fairen und effektiven Besteuerung. Eine der geplanten Maßnahmen ist die Verabschiedung einer Richtlinie zur Bekämpfung der missbräuchlichen Verwendung von „Briefkastenfirmen – dh Unternehmen, die wenig oder gar keine Substanz und tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit aufweisen“ – für steuerliche Zwecke.
Pünktlich zum Ende des vierten Quartals 2021 wurde am der Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfi...