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immo aktuell 6, Dezember 2022, Seite 332

Imagelagezuschlag

immo aktuell 2022/53

§ 16 Abs 4 MRG

Es ist vertretbar und hält sich im Rahmen des dem Rechtsanwender bei der Beurteilung der Qualität der Lage (Wohnumgebung) grundsätzlich eingeräumten Wertungs- und Ermessensspielraums, wenn dem Standortimage für die Zulässigkeit des Lagezuschlags die ausschlaggebende Bedeutung beigemessen wird.

Sachverhalt: [1] Der Antragsteller ist seit Mieter einer Wohnung im Haus 1190 Wien, Cobenzlgasse *, Feilergasse *. Der Antragsgegner ist Vermieter dieser Wohnung.

[2] Die Liegenschaft liegt nicht in einem Gründerzeitviertel; sie befindet sich im Kern von Grinzing, dessen Ensemble wegen seiner historischen Bedeutung unter Denkmalschutz gestellt wurde. Grinzing hat ein sehr hohes Standortimage und ist gerade bei wohlhabenden Interessentenschichten sehr beliebt. Diese Interessenten sind weniger an städtischer Infrastruktur, sondern an einer exklusiven Wohnlage interessiert. Die Grundstückspreise sind sehr hoch.

[3] Die Liegenschaft ist eine Eckparzelle zwischen Cobenzlgasse und Feilergasse. Sie ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Autobuslinie 38A) nur durchschnittlich erreichbar. Die Buslinie 38A führt von der Endstelle der U4 Heiligenstadt über die Grinzingerstraße/S...

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