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Doppelverfolgungsverbot und Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
In seinem Urteil in der Rechtssache Volkswagen Group Italia und Volkswagen AG geht der EuGH auf die Anwendbarkeit des Art 50 GRC in Verfahren gegen unlautere Wettbewerbspraktiken ein, präzisiert, wann die Voraussetzung des idem nach Art 50 GRC vorliegt, und stellt Grenzen des Anwendungsbereichs des Art 54 SDÜ klar.
Der Ausgangsrechtstreit entstammt dem Diesel-Abgasskandal: In Kfz war eine Software eingebaut worden, mit der die Messung der Stickoxid-Emissionswerte bei der Überprüfung von Schadstoffemissionen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens, in dem eine Genehmigungsbehörde bescheinigt, dass ein Fahrzeugtyp den einschlägigen Verwaltungsvorschriften und technischen Anforderungen genügt, verändert werden konnte. Die italienische Wettbewerbsbehörde hatte wegen dieses Softwareeinbaus und damit im Zusammenhang stehender irreführender Werbung erstinstanzlich gegen die Volkswagen Group Italia (VW GI) und die Volkswagen AG (VW AG) gesamtschuldnerisch eine Geldbuße wegen unlauterer Geschäftspraktiken verhängt, wogegen die beiden Gesellschaften zunächst ein Rechtsmittel an das Verwaltungsgericht Latium erhoben.
Während der Anhängigkeit dieses Rechtsmittelverfahrens in Italien verhängte di...