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ZWF 2, März 2024, Seite 69

Neues Finanzvergehen durch das Mindestbesteuerungsreformgesetz

Elisabeth Köck

Mit dem Mindestbesteuerungsreformgesetz (MinBestRefG) setzt der Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2022/2523 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union in nationales Recht um. Das Mindestbesteuerungsgesetz (MinBestG), das seit in Kraft ist, beinhaltet ua eine Verpflichtung zur Einreichung des Mindeststeuerberichts. Die Verletzung definierter Verpflichtungen wird als Finanzvergehen geahndet. In diesem Beitrag wird das in § 75 MinBestG normierte Finanzvergehen – das als Blankettstrafnorm ausgestaltet ist – vorgestellt.

1. Allgemeines

Die Zielsetzung der globalen Mindestbesteuerung besteht darin, dass multinationale Unternehmensgruppen mit Konzernumsätzen von mindestens 750 Mio € weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterworfen werden. Sofern in einem Land, in dem die Unternehmensgruppe tätig ist, der Effektivsteuersatz den Mindeststeuersatz von 15 % unterschreitet, erfolgt die Erhebung von Ergänzungssteuern. Dadurch sollen die Vorteile, die eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer mit sich bringen, abgeschafft und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehme...

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