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Verfahrensrechtliche Aspekte der Mindeststeuer
Überblick über die maßgebenden Regelungen
Das MinBestG ist mit in Kraft getreten und soll für Wirtschaftsjahre, die ab dem begonnen haben, die OECD-Modellregeln zur globalen Mindestbesteuerung sowie die Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU umsetzen. Während der Gesetzgeber bei der Gestaltung der materiellen Bestimmungen des MinBestG wenig Spielraum hatte, bestanden hinsichtlich der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung kaum Vorgaben. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die maßgebenden Regelungen geben.
1. Überblick
Die Verfahrensbestimmungen des MinBestG finden sich im 9. Abschnitt des Gesetzes („Verwaltungsvorschriften“). Kern der verfahrensrechtlichen Umsetzung sind die Bestimmungen zur Einreichung des Mindeststeuerberichts (§§ 69 bis 73 MinBestG), zur Entstehung des Abgabenanspruchs, der Abgabenschuld und der Haftung (§ 76 MinBestG) sowie zur Erhebung der Mindeststeuer (§ 77 MinBestG). Da die Mindeststeuer eine bundesrechtlich geregelte öffentliche Abgabe iSd § 1 Abs 1 BAO ist, ist – sofern das MinBestG keine besondere Regelung trifft – die BAO anwendbar.
2. Der Mindeststeuerbericht
Der Mindeststeuerbericht ist die primäre Informationsquelle der Finanzverwaltung und damit der „Dreh- und Angelpunkt“ für die Erhebung der Mindeststeuer. ...