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EU-Sanktionen; EU-Sanktionsrecht; Russlandsanktionen; Umgehungsgeschäfte
§§ 11 f SanktG; § 79 AußWG; § 12 DevisenG; VO (EU) 833/2014; VO (EU) 269/2014
Paulitsch, Aktuelle Entwicklungen und Straftatbestände der Russlandsanktionen, ecolex 2024, 99
Immobilien können in unterschiedlichen Konstellationen im Zentrum strafbaren Verhaltens stehen. Sie können etwa Tatobjekte von Vermögensdelikten oder Gefahrenquelle für strafrechtlich geschützte Rechtsgüter (zB Umwelt) sein. Je nach sachlichem Zusammenhang stellen sich dabei unterschiedliche Fragen der Anwendbarkeit einzelner Tatbestände des StGB. Der vorliegende Beitrag zeigt die häufigsten Fallkonstellationen auf und untersucht die dabei auftretenden Grauzonen der jeweils einschlägigen Straftatbestände.