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immo aktuell 5, Oktober 2019, Seite 244

Dringendes Wohnbedürfnis trotz eigener Eigentumswohnung

immo aktuell 2019/49

§ 30 Abs 2 Z 5 MRG

Keine aufzugreifende Fehlbeurteilung bei Bejahung eines dringenden Wohnbedürfnisses trotz Verfügbarkeit einer in relativer Nähe zu Wien befindlichen Eigentumswohnung.

Rechtliche Beurteilung: […] Im vorliegenden Fall stützten die Vorinstanzen ihre Klagsabweisung darauf, dass eine Übersiedlung aus einer Innenstadtwohnung nach M***** unzumutbar wäre, weil die Nebenintervenientin alleinstehend und in einem (fortgeschrittenen) Alter sei, in dem es schwierig sei, neue soziale Kontakte zu knüpfen. Dazu komme, dass die Flexibilität der Menschen und deren Anpassungsfähigkeit an eine neue, bisher ungewohnte Wohnumgebung mit zunehmendem Lebensalter abnehme. Von einer alleinstehenden Pensionistin könne nicht erwartet werden, dass sie die Wohnumgebung, in der sie seit ihrer Geburt wohne und alle ihre sozialen Kontakte habe, verlasse und sich anderswo ein neues Leben aufbaue. Dass sich die Eigentumswohnung der Nebenintervenientin in relativer Nähe zu Wien befindet, ändere daran nichts.

In dieser Rechtsansicht [...] ist keine vom OGH im I...

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