Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zur Sollabrechnung des Verwalters
immo aktuell 2019/51
Die Abrechnung erfordert eine Gegenüberstellung der Solleinnahmen (Vorschreibungen) mit den tatsächlichen Zahlungseingängen in der Form, dass bei jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft oder jedem einzelnen Wohnungseigentumsobjekt ausgewiesen wird, ob das Konto ausgeglichen ist oder ein Rückstand besteht.
Rechtliche Beurteilung: [...] Durch höchstgerichtliche Rechtsprechung (5 Ob 35/80 mwN; vgl auch RS0048303) ist bereits geklärt, dass die §§ 2 und 5 WEG 1948 mit ihren Parifizierungsvorschriften in den Fällen weiterhin anzuwenden sind, in denen zumindest an einer Wohnung (einem Geschäftsraum) durch bücherliche Eintragung das Wohnungseigentum nach den bisher geltenden Vorschriften erworben worden ist. [...]
S. 246Bereits zu 5 Ob 108/93 sprach der OGH aus, dass die Abrechnung eine Gegenüberstellung der Solleinnahmen (Vorschreibungen) mit den tatsächlichen Zahlungseingängen in der Form erfordert, dass bei jedem einzelnen Mitglied der Gemeinschaft oder jedem einzelnen Wohnungseigentumsobjekt ausgewiesen wird, ob das K...