Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Grundstückswertverordnung
Eine kritische Würdigung
Vonseiten des VwGH wurde im Vorjahr deutlich gemacht, dass der Grundstückswert des Grund und Bodens nicht jenem des Baurechts entspricht. Aussagen zur konkreten Ermittlung des Grundstückswertes eines Baurechts traf er allerdings keine. Vonseiten des BMF wurde dies nun nachgeholt und eine Präzisierung in Form einer Ergänzung der Grundstückswertverordnung (GrWV) vorgenommen, mit der die Ermittlung des Grundstückswertes eines Baurechts eindeutig festgelegt wird. Die neue GrWV ist mit 2. 10. 2019 in Kraft getreten (BGBl II 2019/291). In diesem Artikel werden die Erweiterungen zur GrWV in prägnanter Form dargestellt und kritisch reflektiert.
1. Ausgangslage
Der Grundstückswert eines Baurechts als Mindestbemessungsgrundlage für die GrESt beschäftigt Judikatur, Literatur und Verwaltung schon seit Längerem. Mit großer Spannung wurde daher das im Vorjahr ergangene Erkenntnis des VwGH erwartet, in dem er sich zu besagtem Grundstückswert äußerte. Vom Höchstgericht wurde darin klargestellt, dass der gemeine Wert (Rechtslage vor dem ; ab : Grundstückswert) des mit dem Baurecht belasteten Grund und Bo...