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Rückabwicklung von (Liegenschafts-)Kaufverträgen
Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit iSd § 295a BAO?
Die Rückabwicklung von Kaufverträgen ist einerseits aufgrund individueller Parteienvereinbarung, andererseits durch gerichtliche Anfechtung möglich. Wann und ob die Rückabwicklung ein Ereignis mit Wirkung für die Vergangenheit iSd § 295a BAO darstellt, ist jedoch eine Frage der Abwägung im jeweiligen Anlassfall. Katharina Geweßler und Patrick Leyrer versuchen, die Frage zu klären, ob die Rückabwicklung von Kaufverträgen aufgrund (drohender) gerichtlicher Anfechtung oder individueller Parteienvereinbarung ohne gerichtliche Anfechtungsgründe sowie die Vertragsanpassung zur Abwendung des Rechtswegs aus ertragsteuerlicher Sicht rückwirkende Ereignisse iSd § 295a BAO darstellen.
1. Allgemeines
Wird eine Liegenschaft veräußert und der Rechtsvorgang innerhalb einer Frist wieder rückgängig gemacht, kann unter bestimmten Voraussetzungen die GrESt gemäß § 17 GrEStG rückerstattet werden. Im EStG findet sich keine ähnliche Bestimmung. Die ImmoESt ist daher nur im Fall eines rückwirkenden Ereignisses zu refundieren.
Nach Ansicht der Finanzverwaltung stellt die gerichtliche Ex-tunc-Auflösung eines Veräußerungsvertrags nach § 870 ABGB (List oder Z...