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Der Regelnutzwert
Definition und rechtliche Grundlagen
Es entspricht herrschender Lehre und Praxis, den Regelnutzwert für eine Wohnung mit 1,0 festzusetzen. Dieser Beitrag prüft die rechtlichen Grundlagen dafür und geht den Fragen nach, warum dies so ist und ob dies auch auf sonstige Räumlichkeiten zutrifft.
1. Definition des Regelnutzwertes
Eine Definition des Regelnutzwertes enthält das WEG nicht. Allerdings ist in allen Empfehlungen zum WEG 1975 bzw WEG 2002 jeweils von einem (Referenz-)Objekt die Rede, für das der Regelnutzwert 1,0 pro Quadratmeter gilt. Aufgrund dieser Empfehlungen, die die Verkehrsauffassung konkretisieren, wird von einem Regelnutzwert für eine Wohnung von 1,0 ausgegangen, wenngleich eine Begründung hierfür fehlt.
Auch Böhm/Eckharter/Hauswirth/Heindl gehen offenbar von diesem Verständnis aus, begründen dies aber ebenfalls nicht näher.
Die Judikatur hat – soweit überblickbar – bislang noch nicht ausdrücklich zu diesem Thema Stellung genommen: In der Entscheidung 5 Ob 2346/96b hat der OGH sich mit diesem Thema mangels Relevanz nicht beschäftigt, die Entscheidung 5 Ob 224/08i behandelt das Thema nur in einem NebensatzS. 231und auch in der jüngsten Entsche...