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Behandlung von Erlösminderungen bei privaten Grundstücksveräußerungen
immo aktuell 2019/45
Die Rückzahlung des Kaufpreises in einem auf die (im Zeitraum bis 31. 12. 2015 erfolgte) Grundstücksveräußerung folgenden Jahr ist bis zur Hälfte des im Veräußerungsjahr versteuerten Überschusses mit sämtlichen Einkünften ausgleichsfähig (). Der übrige Teil der Erlösminderung kann nur zur Hälfte und nur mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden.
Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin war Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft, die mit Kaufvertrag vom und einem Überschuss von insgesamt 14.567 € veräußert wurde. Der auf die Beschwerdeführerin entfallende Anteil am Veräußerungsüberschuss (50 %) betrug 7.283,50 € und wurde im Jahr 2012 als Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen erfasst. Aufgrund der ausgeübten Regelbesteuerungsoption und eines zu niedrigen Gesamteinkommens unterlagen die Einkünfte aus der privaten Grundstücksveräußerung einem Steuersatz von 0 %. Infolge eines im Jahr 2016 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs erfolgte eine ...