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ÖBA 12, Dezember 2018, Seite 892

Langfristiger Fixzinskredit & aktuelles Zinsniveau

§§ 864a, 879, 986, 988 ABGB

Nachträgliche Änderungen der Umstände können keine Nichtigkeit gemäß § 879 ABGB begründen, weil bei der Sittenwidrigkeitsprüfung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist. Das gilt auch für aleatorische Verträge und Dauerschuldverhältnisse.

Weist der Vertrag das Risiko einer nachträglichen Veränderung der Verhältnisse einer Vertragspartei zu, so ist die vereinbarte Risikoverteilung maßgebend; sie darf nicht unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage unterlaufen werden. Ein langfristiger Fixzinskredit weist das Risiko eines nachträglichen Sinkens des allgemeinen Zinsniveaus dem Kreditnehmer zu.

Die Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung benachteiligt den Kreditnehmer schon wegen der damit eng im Zusammenhang stehenden und der dem dispositiven Recht beim befristeten Vertrag unbekannten Kündigungsmöglichkeit nicht.

Aus der Begründung:

II. Die Kl betreibt in Österreich einen Flughafen. Zur Finanzierung eines neuen Passagierterminals gewährte ihr die Bekl – eine selbständige Einrichtung der EU – im Juni 2006 und Dezember 2006 einen Gesamtkredit von € 400 Mio. Den Verträgen gingen monatelange Verhandlungen voraus, bei denen di...

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