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Newsline
1. Topthemen
Individualbeschwerde Bankomatentgelte / Erkenntnis des VfGH
Erfreulicherweise hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Bestimmung des im Herbst 2017 beschlossenen Gesetzes zur Weiterverrechnung der Bankomatentgelte von so genannten Drittanbietern an heimische Banken ( § 4a VZKG) für verfassungswidrig befunden und ersatzlos aufgehoben. Damit wird unserem Hauptanliegen Rechnung getragen.
Aufgrund der aktuellen Entscheidung des VfGH ist es Drittanbietern nicht mehr möglich, ihre Gebühren für Bargeldbehebungen auf österreichische Banken überzuwälzen.
Inkrafttreten der Aufhebung von § 4a VZKG mit :
Mangels anderslautender Fristsetzung durch den VfGH trat die Aufhebung (auch für die antragstellenden Kreditinstitute) mit Veröffentlichung der Aufhebung im BGBl in Kraft (keine „Ergreiferprämie“). Die § 4a VZKG aufhebende Entscheidung des VfGH wurde am im BGBl veröffentlicht. Die betreffende Bestimmung trat somit am außer Kraft.
Entschärfte Wirkung des § 4 (2) VZKG:
Dem Mehrbegehren der Kreditwirtschaft, auch § 4 (2) VZKG („im Einzelnen ausverhandeln“) aufzuheben, ist der VfGH nicht gefolgt. Die Wirkung von § 4 (2) VZKG ist jedoch a...