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ÖBA 6, Juni 2013, Seite 375

BMF veröffentlicht Gesetzesentwurf für das AIFMG

Der Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) erlassen wird, wurde am in Begutachtung geschickt. Die Begutachtungsfrist endete am . Die Hauptinhalte des Gesetzes umfassen die folgenden Themenbereiche:

Konzessionsregime für AIFM (inkl De-minimis Bestimmungen)

Festlegung von Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit der AIFM

Vorschriften für den grenzüberschreitenden Vertrieb (“EU-Pass“)

Bedingungen für den Vertrieb von AIF an Kleinanleger

Das AIFMG sieht in § 1 Abs 5 Ausnahmeregelungen für AIFM vor, die gewisse Schwellenwerte nicht überschreiten (De-minimis) und schafft damit eine Erleichterung für „kleinere“ AIFM. Insbesondere besteht keine Konzessionspflicht für AIFM bei Nicht-Erreichen gewisser Schwellenwerte. Die Schwellenwerte sind im Einzelnen wie folgt definiert:

100 Mio EUR mit Leverage: „AIFM, die (…) Portfolios von AIF verwalten, deren verwaltete Vermögenswerte – einschließlich der durch Einsatz von Hebelfinanzierungen erworbenen Vermögenswerte – insgesamt nicht über einen Schwellenwert von 100 Mio EUR hinausgehen.“

500 Mio EUR ohne Leverage: „AIFM, die (…) Portfolios verwalten, deren verwaltete Vermögenswerte in...

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