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ÖBA 6, Juni 2013, Seite 376

Einigung zur einheitlichen Bankenaufsicht

Der Ausschuss der ständigen Vertreter des Europäischen Rats hat am die Einigung mit dem Europäischen Parlament zur einheitlichen Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism – SSM) bestätigt. Im Mittelpunkt der Vereinbarung stehen die beiden Verordnungen zur Übertragung der aufsichtsrechtlichen Aufgaben an die EZB und zur Änderung der bestehenden Bestimmungen iZm der europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA). Das System der einheitlichen europäischen Bankenaufsicht wird sich künftig aus der EZB und den nationalen Aufsichtsbehörden zusammensetzen.

Die direkte Aufsicht durch die europäische Zentralbank richtet sich grundsätzlich an die Banken der Eurozone. Auf Wunsch können jedoch auch Mitgliedsländer außerhalb der Eurozone am Single Supervisory Mechanism teilnehmen. Innerhalb der EZB wurde bereits ein Aufsichtsgremium zur Vorbereitung auf die künftigen aufsichtsrechtlichen Aufgaben bestellt. Die nicht der EZB übertragenen Aufgaben verbleiben bei den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden. Dazu zählen unter anderem Konsumentenschutz, Geldwäschemaßnahmen und Zahlungsverkehr. Die EBA hingegen wird weiterhin für die Weiterentwicklung des Single Rulebook zur konsistenten Umsetz...

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