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Aktuelles zu Umgründungen im AbgÄG 2023
Teil 2 – Die gesetzlichen Neuregelungen für die internationale Umgründungspraxis im Überblick
Am wurde die Regierungsvorlage des AbgÄG 2023 im Ministerrat beschlossen. Diese enthält auch zahlreiche gesetzliche Neuerungen für Umgründungen. Der vorliegende Beitrag geht näher auf die Neuerungen für die nationale (Teil 1) sowie internationale (Teil 2) Umgründungspraxis ein.
1. Steuerliche Begleitregelungen zu grenzüberschreitenden Spaltungen nach dem EU-UmgrG
1.1. Hintergrund
Das AbgÄG 2023 sieht umfangreiche Änderungen für grenzüberschreitende Umgründungen vor. Anlass für diese Änderungen ist insbesondere das EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG), mit dem die sogenannte Mobilitätsrichtlinie umgesetzt und damit ein einheitliches Bundesgesetz über grenzüberschreitende Umgründungen von Kapitalgesellschaften in der EU geschaffen wurde. Mit dem EU-UmgrG besteht nunmehr auch für grenzüberschreitende Spaltungen (Ab- wie Aufspaltungen) zur Neugründung – nicht hingegen zur Aufnahme – eine gesellschaftsrechtliche Grundlage. Vor diesem Hintergrund musste auch der Anwendungsbereich des gesellschaftsrechtlich geprägten Art VI UmgrStG erweitert werden, der bisher (neben Auslandsspaltungen aufgrund vergleichbarer Vorschriften) ausdrücklich nur Spaltungen aufgrund des Spaltungsgesetzes (SpaltG) sowie des Bundesgesetzes über die ...