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Festsetzung einer pauschalen Geldbuße bei Nichteinhaltung der Pflicht zur Anmeldung und Entrichtung der Mehrwertsteuer zulässig
Entscheidung: SA CEZAM, C-418/22.
Norm: Art 273 MwStSyst-RL.
Art 273 MwStSyst-RL sowie die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der steuerlichen Neutralität sind dahin auszulegen, dass sie – vorbehaltlich der dem vorlegenden Gericht hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der im Ausgangsverfahren verhängten Geldbuße obliegenden Prüfungen – nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, nach denen die Missachtung der Pflicht zur Erklärung und Entrichtung der Mehrwertsteuer an den Fiskus mit einer pauschalen Geldbuße in Höhe von 20 % der Mehrwertsteuer geahndet wird, die vor Abzug der Vorsteuer geschuldet worden wäre.