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Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen als Nebenleistung einer umsatzsteuerbefreiten Verpachtung eines Gebäudes
Entscheidung: Finanzamt X, C-516/21.
Norm: Art 135 Abs 2 Satz 1 lit c MwStSyst-RL.
Art 135 Abs 2 Satz 1 lit c MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass er auf die Vermietung auf Dauer eingebauter Vorrichtungen und Maschinen keine Anwendung findet, wenn diese Vermietung eine Nebenleistung zu einer Hauptleistung der Verpachtung eines Gebäudes ist, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen und nach Art 135 Abs 1 lit l dieser Richtlinie steuerbefreiten Pachtvertrags erbracht wird, und diese Leistungen eine wirtschaftlich einheitliche Leistung bilden.