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Zur Haftung des Abschlussprüfers
In den Jahren 1999/2000 stellte sich heraus, dass zwei von der Bank Burgenland der Howe-Gruppe gewährte Kredite über 177 und 188 Mio. Euro uneinbringlich waren. Um den Konkurs zu vermeiden, gewährte der Hauptgesellschafter, das Land Burgenland, verschiedene Garantien (obwohl daneben bereits eine sondergesetzliche Haftung bestand). So wurde z. B. mit der Bank Austria die Rückzahlung eines 100 Mio. Euro „erheblich übersteigenden“ Darlehens in sieben Jahresraten vereinbart. Es wurde vereinbart, dass das Land Burgenland einspringt, falls der Bank Burgenland die Rückzahlung nicht möglich sein sollte.
Im Jahr 2004 hat das Land Burgenland die Republik Österreich geklagt. Es sei mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass es die Schulden der Bank Burgenland bei der Bank Austria zu zahlen habe. Man verlange daher vom Gericht die Feststellung, dass die Republik Österreich zu Schadenersatz verpflichtet sei. Die unter Mitwirkung der staatlichen Bankenaufsicht als Bankprüfer eingesetzte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hätte die Bank Burgenland in den neunziger Jahren nicht ausreichend genau geprüft. Hätte sie das getan, hätten ihr die schweren Organisationsmängel – wie z. B. die Vernachlässigung der ...