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AR aktuell 5, Oktober 2006, Seite 11

Auf Augenhöhe mit dem Vorstand – was Aufsichtsräte über den Einsatz von Unternehmensberatern wissen sollten

Michael Paul

Wen interessieren schon die Kosten für externe Dienstleister? Kaum ein Aufsichtsrat würde sich etwa automatisch intensiver damit beschäftigen, welches Unternehmen mit der Wahrnehmung von innerbetrieblichen Logistikleistungen beauftragt wurde. Erst ab einer bestimmten Höhe sind Verträge zustimmungspflichtig – alles andere ist Aufgabe des Vorstandes. Anders bei den Beraterkosten. Verfolgte man in den vergangenen Wochen die Medien, dann gab es nicht nur bei den besonders im Fokus stehenden staatsnahen Unternehmen eine heftige Diskussion darüber, ob denn die Beraterkosten angemessen seien, nein, Gleiches spielte sich auch im „privaten“ Bereich ab. Angefeuert wurde die Debatte zudem durch einen Bestseller, der beratenen Unternehmen attestiert, sie seien verraten und verkauft worden.

1. Die Dienstleistung Beratung gerät zunehmend in den Blickpunkt der Öffentlichkeit

Warum ein solches Interesse ausgerechnet an dieser Berufsgruppe? Es sind verschiedene Faktoren, die da zusammenkommen. Angefangen damit, dass die Berater-Zunft durch ihre Verschwiegenheit und ihre Arbeit außerhalb des Rampenlichts für Außenstehende häufig etwas Mysteriöses ausstrahlt. Damit verbunden wird häufig die Frage geste...

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