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GesRZ 6, Dezember 2015, Seite 343

Gemeinnützigkeitsgesetz 2015

Am hat der Nationalrat das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Regelung des Bundes-Stiftungs- und Fondswesens (Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 – BStFG 2015) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Stiftungseingangssteuergesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche Organisationen und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 – GG 2015), beschlossen (RV 889 BlgNR 25. GP; 268/BNR 25. GP).

Das Gesetz hat eine Verringerung von Verwaltungsaufwand und die Effizienzsteigerung im Stiftungs- und Fondswesen zum Ziel sowie eine Erhöhung der Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen, der Anzahl der gemeinnützigen Stiftungen und der quasi-internationalen Organisationen mit Sitz in Österreich und schließlich eine Erhöhung der Attraktivität Österreichs als Standort quasi-internationaler Organisationen.

Als steuerrechtliche Besonderheiten des Gesetzes sind die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen zur Vermögensausstattung, die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen von der Zwischensteuer, die Befreiung von Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr für unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften und die Stiftu...

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