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GesRZ 6, Dezember 2015, Seite 344

Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2015

Am hat das BMF seinen Entwurf betreffend ein Abgabenänderungsgesetz 2015 (AbgÄG 2015), mit dem ua das EStG novelliert werden soll, zur Begutachtung verschickt (159/ME 25. GP). Ziele der Reform sind ua folgende:

  • Einkünftezurechnung: Werden bestimmte höchstpersönliche Leistungen einer natürlichen Person (Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Sportler und Vortragender) erbracht, so sollen die aus diesen taxativ umschriebenen Tätigkeiten erzielten Einkünfte unter bestimmten Voraussetzungen trotz Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft unmittelbar jener natürlichen Person zugerechnet werden, die diese Leistungen erbringt. Es handelt sich dann um eine zwischengeschaltete Gesellschaft, wenn diese unter dem Einfluss dieser natürlichen Person steht und die Gesellschaft über keinen eigenständigen Betrieb verfügt, der sich von dieser Tätigkeit abhebt.

  • Wahlrecht bei Einlagenrückzahlungskonzept: Durch die Novelle soll ein gesetzliches Wahlrecht verankert werden: Eine offene Ausschüttung eines Bilanzgewinns soll steuerlich entweder als Einlagenrückzahlung oder als Gewinnausschüttung behandelt werden können. Für Einlagenrückzahlungen soll ein positiver Einlagenstand und für Gewinnau...

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