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SWK 10, 1. April 2015, Seite 526

OGH hält ungleiches Pensionsalter für Männer und Frauen für unionsrechtskonform

Das für Männer höhere Regelpensionsalter ist mit Unionsrecht vereinbar. Der OGH hält es insbesondere in Hinblick auf die Rechtsprechung des EuGH für gerechtfertigt und mit dem Unionsrecht vereinbar, dass nach österreichischem Recht die Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer derzeit nur vorgesehen ist, der Prozess der Angleichung aber noch nicht begonnen hat ( 10 ObS 44/14i).

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