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SWK 10, 1. April 2015, Seite 528

Verfahren: Schätzung

Die Schätzungsberechtigung setzt kein Verschulden, zB am Fehlen von Aufzeichnungen, voraus. – (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

( 2012/13/0107)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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