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Ministerrat beschließt Punktation zur Steuerreform
Tarifsenkung – Erhöhung von Immobilien- und Kapitalertragsteuer – Verkehrswert als grunderwerbsteuerliche Basis für unentgeltliche Weitergaben – erhöhte Umsatzsteuersätze – Registrierkassenpflicht – Konteneinsicht für Finanzbehörden
(SWK) – Der Ministerrat hat am die Punktation zur Steuerreform 2015/2016 beschlossen. Das ehrgeizige Ziel – die „größte Entlastung der Zweiten Republik“ – soll vor allem durch eine Senkung des Eingangssteuersatzes im EStG von 36,5 % auf 25 % und die Einziehung dreier zusätzlicher Steuerstufen erreicht werden. Flankierende Anreize betreffen die Erhöhung von Absetz-/Freibeträgen und des Pendlerzuschlags, die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Kleinstverdiener (bisherige „Negativsteuer“ ) und die Anhebung der Forschungsprämie sowie der steuerfreien Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Neben der Streichung von Topfsonderausgaben, einem einheitlichen Abschreibungssatz für Gebäude von 2,5 % und einer erhöhten Sachbezugsbesteuerung soll die Gegenfinanzierung zu einem großen Teil von der intensivierten Bekämpfung des Steuer- und Sozialbetrugs getragen werden. Hier sind vorrangig die Registrierkassenpflicht ab einem Nettoumsatz von 15.000 Euro und die vereinfachte Konteneinsicht iZm Abgabenprüfungen zu nennen. Zudem kommt es zu einer Umstellung der Grunderwerbsteuerberechnung im Rahmen unentgeltlicher Weitergaben, insbesondere im Familienverband, vom dreifachen Einheitswert auf de...