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SWK 20-21, 15. Juli 2013, Seite 948

Tätigkeitsbericht des VfGH für das Jahr 2012

Der VfGH hat kürzlich seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 veröffentlicht. Demnach weist das Geschäftsjahr 2012 folgende Bewegungsbilanz auf: Einer Zahl von 4.643 neu anhängig gewordenen Verfahren sowie 1.393 aus den Vorjahren übernommenen Verfahren stehen 4.574 abgeschlossene Verfahren gegenüber. Ein überdurchschnittlich hoher Prozentsatz entfiel dabei auf Verfahren gemäß Art. 144a B-VG (Beschwerden in Asylrechtssachen). Betrachtet man den Zugang an Fällen im Jahr 2012, so ist festzustellen, dass Beschwerden in Asylrechtssachen erneut rund 60 % des Neuanfalles ausmachten. Die insgesamt 4.574 Erledigungen des VfGH im Zeitraum bis lassen sich untergliedern in 201 Stattgaben, 117 Abweisungen, 203 Zurückweisungen, 1.531 Ablehnungen und 2.522 sonstige Erledigungen (Ab- und Zurückweisung von Anträgen auf Verfahrenshilfe, Einstellungen, Streichungen). Die durchschnittliche Verfahrensdauer (bemessen vom Eingangsdatum bis zur Abfertigung der Entscheidung) konnte im Rahmen des mehrjährigen Durchschnitts von rund acht Monaten gehalten werden.

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